Wie viel kann der Staat zu deiner Altersvorsorge dazugeben?
Finde in wenigen Schritten heraus, welche Zulage für deinen Beitrag möglich ist – und wie sich der Sonderausgabenabzug modellhaft auswirken kann.
Grundzulage pro Jahr bei entsprechendem Eigenbeitrag*
In unter 60 Sekunden zum Ergebnis.
Nur Angaben, die für Förderberechtigung oder Modellrechnung relevant sein können.
Was steckt hinter der Förderung?
Grundzulage
50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf den darüber hinausgehenden Eigenbeitrag bis insgesamt 1.800 € jährlich.
Kinderzulage
Für anspruchsberechtigte Kinder: 100 % auf Eigenbeiträge bis 300 € pro Jahr und Kind – maximal 300 € Kinderzulage je Kind.
Steuer
Eigenbeiträge bis 1.800 € zuzüglich Zulagen können im Rahmen der Günstigerprüfung steuerlich berücksichtigt werden. Hier bewusst nur als Modellrechnung.
Wichtiger Hinweis zur Berechnung
Die Zulagenlogik basiert auf der vom Deutschen Bundestag am 27. März 2026 beschlossenen Reform. Die Steuerberechnung dieser ersten Version ist eine vereinfachte Modellrechnung auf Basis des Einkommensteuertarifs 2026 und pauschalierter Abzüge. Sie ersetzt weder eine Steuerberatung noch eine individuelle Förder- oder Produktprüfung. Tatsächliche Steuerwirkung, Förderberechtigung und Kinderzulagen können abweichen.